Wenn Sie schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, haben Sie gegenüber dem Schädiger und der gegnerischen KFZ-Haftpflichtversicherung gesetzlich gewährleistete Ansprüche, über die wir sie gerne informieren wollen:
- Grundsätzlich besteht der Anspruch auf Ersatz aller Kosten der Schadensbehebung.
- Sie sind frei in der Auswahl der Reparaturwerkstatt, des Gutachters, des Rechtsanwaltes, der Autovermietung etc.
- Sie sind der gegnerischen Versicherung nicht dazu verpflichtet irgendwelche Anweisungen zu holen. Keine gegnerische Versicherung hat Ihnen irgendwelche Vorschriften zu machen.
- Sie dürfen immer einen Mietwagen mieten, der vom Typ und der Klasse ihrem Fahrzeug gleicht
- Es sind grundsätzlich alle Kilometer im Mietpreis enthalten
- Sie brauchen sich nicht auf ein Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel verweisen zu lassen.
- ein Anzug für sogenannte Eigenersparnis infolge Nichtbenutzung des eigenen Fahrzeuges fällt erst bei längerer Mietdauer (ca. 10 Tage) an. Dann darf die Eigenersparnis maximal 3% betragen.
- Sie haben das Recht, einen Mietwagen bei der Autovermietung Ihres Vertrauens anzumieten und brauchen keine Preisvergleiche anzustellen, wenn die Mietwagenpreise dieser Firma nicht deutlich das Marktübliche übersteigen.