UNFALLERSATZWAGEN

Wenn Sie schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, haben Sie gegenüber dem Schädiger und der gegnerischen KFZ-Haftpflichtversicherung gesetzlich gewährleistete Ansprüche, über die wir sie gerne informieren wollen:

  • Grundsätzlich besteht der Anspruch auf Ersatz aller Kosten der Schadensbehebung.
  • Sie sind frei in der Auswahl der Reparaturwerkstatt, des Gutachters, des Rechtsanwaltes, der Autovermietung etc.
  • Sie sind der gegnerischen Versicherung nicht dazu verpflichtet irgendwelche Anweisungen zu holen. Keine gegnerische Versicherung hat Ihnen irgendwelche Vorschriften zu machen.
  • Sie dürfen immer einen Mietwagen mieten, der vom Typ und der Klasse ihrem Fahrzeug gleicht
  • Es sind grundsätzlich alle Kilometer im Mietpreis enthalten
  • Sie brauchen sich nicht auf ein Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel verweisen zu lassen.
  • ein Anzug für sogenannte Eigenersparnis infolge Nichtbenutzung des eigenen Fahrzeuges fällt erst bei längerer Mietdauer (ca. 10 Tage) an. Dann darf die Eigenersparnis maximal 3% betragen.
  • Sie haben das Recht, einen Mietwagen bei der Autovermietung Ihres Vertrauens anzumieten und brauchen keine Preisvergleiche anzustellen, wenn die Mietwagenpreise dieser Firma nicht deutlich das Marktübliche übersteigen.

Autovermietung W.Kotte GmbH

Wilhelmstr. 2a
49565 Bramsche
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